Rücktritt vom Kaufvertrag
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Vorsicht: Nicht immer ist ein Rücktritt kostenlos!
Häufig unterzeichnen Wohnungssuchende bei einem Makler ein Miet- oder ein Kaufanbot für eine Wohnung und glauben, sie könnten ohnedies problemlos zurücktreten. Solche Erwartungen stellen sich in vielen Fällen als falsch heraus. Denn Rücktrittsrechte sind immer noch die Ausnahme, nicht die Regel.
- Es handelt sich um Kauf oder Miete einer Wohnung, eines Einfamilienhauses oder eines Grundstück, das zum Bau eines Einfamilienhauses geeignet ist.
- Das Objekt muss dazu bestimmt sein, von Ihnen selbst oder von einem nahen Angehörigen als Hauptwohnsitz bewohnt zu werden.
- Sie müssen Ihre Vertragserklärung (Anbot, Abschluss des Kauf- oder Mietvertrages etc.) am Tag der erstmaligen Besichtigung des Vertragsobjektes abgegeben haben.
- wenn Sie erst einen Tag nach der Besichtigung (oder noch später) das Anbot oder den Vertrag unterzeichnen
- sowie bei Geschäftsräumlichkeiten, Büros und Ferienwohnungen
- beim Kauf einer Eigentumswohnung, die an einen Fremden vermietet werden soll.
Rücktrittserklärung
Die schriftliche Rücktrittserklärung müssen Sie binnen einer Woche absenden. Einschreiben ist unbedingt zu empfehlen. Während der Rücktrittsfrist dürfen keine Anzahlungen verlangt werden. Die einwöchige Rücktrittsfrist beginnt erst zu laufen, wenn Sie eine Kopie Ihrer Vertragserklärung und eine schriftliche Belehrung über Ihr Rücktrittsrecht erhalten haben. Die Rücktrittsfrist endet aber jedenfalls einen Monat nach dem Tag der erstmaligen Besichtigung.
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