Wer ist von der Rezeptgebühr befreit?

Mit einer einfachen grafischen Darstellung erleichtert die NÖ Arbeiterkammer den Überblick bei der Befreiung von der Rezeptgebühr.

Personen mit anzeigepflichtigen übertragbaren Krankheiten, Zivildiener, Asylwerber oder Pensionisten mit Ausgleichszulage zahlen keine Rezeptgebühr. Besonders kompliziert ist die Gebührenbefreiung bei Arbeitslosen.

Wer noch eine Befreiung von der Rezeptgebühr beantragen kann, finden Sie in der Infoxbox im Download.

Die Befreiung von der Rezeptgebühr bedeutet gleichzeitig auch eine Befreiung von der E-Card-Gebühr, die jährlich zehn Euro beträgt.

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