Rechtshilfe und Gerichtsvertretung in Konsumentenangelegenheiten
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Kostenlose Rechtshilfe und Gerichtsvertretung in Konsumentenangelegenheiten
Seit dem 1.1.2002 bietet die Niederösterreichische Arbeiterkammer ihren Mitgliedern die kostenlose Rechtshilfe und Gerichtsvertretung in Konsumentenangelegenheiten an. Mitgliedern der AKNÖ steht die Möglichkeit offen, berechtigte Forderungen mit Hilfe der Konsumentenberatung über den Gerichtsweg einzufordern.
Geschäfte zwischen Unternehmern und KonsumentInnen
Die Rechtshilfe und Gerichtsvertretung in Konsumentenangelegenheiten betrifft alle Geschäfte zwischen Unternehmern und KonsumentInnen, jedoch nicht die Geschäfte zwischen zwei Konsumenten.
Kauft beispielsweise ein Verbraucher als Privatperson sein Auto von einem Autohändler und macht er in der Folge etwa Gewährleistungansprüche geltend, so kann er nun unter bestimmten Voraussetzungen Rechtshilfe und Gerichtsvertretung in Konsumentenangelegenheiten in Anspruch nehmen. Hat er das Auto aber von einer Privatperson gekauft, dann kann er das nicht.
Von der Rechtshilfe und Gerichtsvertretung in Konsumentenangelegenheiten durch die AKNÖ sind weiters ausgenommen Erb- und Familienrecht, Strafrecht, Mietrecht, Verkehrs- und Verwaltungsrecht. Hier findet im übrigen auch das Konsumentenschutzgesetz keine Anwendung.
Die Aufbereitung der Fälle erfolgt durch die Fachabteilung. Die Vertretung vor Gericht wird durch niedergelassene Rechtsanwälte übernommen.
Die Voraussetzungen
- Der Streitwert muss mindestens bei 100 Euro liegen.
- Der Klagsweg wird nicht gleich beschritten. Erst müssen zwei außergerichtliche Interventionen durch die Fachexperten der Konsumentenberatung erfolgt sein. Nur wenn diese erfolglos geführt worden sind, wird die kostenlose Rechtsvertretung übernommen. Das bedeutet - wenn sich jemand mit einem aktuellen Zahlungsbefehl an die AKNÖ wendet, kann die Ausfallshaftung nicht übernommen werden. Die Beweisaufnahme und Überprüfung des Sachverhaltes in dieser kurzen Zeit ist aus organisatorischen Gründen nicht möglich.
- Der Gerichtsstand muss in Österreich sein und österreichisches Recht muss anwendbar sein.
- Die Bonitätsprüfung des Unternehmens muss hinsichtlich einer Klagsführung positiv ausfallen. Weder dem einzelnen Konsumenten noch dem Kollektiv ist damit geholfen, einen Prozess gegen ein Unternehmen zu führen, welches während des Prozessverlaufes in Konkurs geht.
- Die Rechtshilfe und Gerichtsvertretung in Konsumentenangelegenheiten wird exklusiv nur den Mitgliedern der NÖ Arbeiterkammer gewährt!
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