Pflichtpraktikum für Universitäts- und FH-Studierende

Studierende an Fachhochschulen und Universitäten müssen je nach Ausbildungsvorschriften auch eine praktische Ausbildung bzw. Tätigkeit in einem Betrieb nachweisen.

Über arbeits- und sozialrechtliche Aspekte des Pflichtpraktikums informiert das AKNÖ-Infoblatt.

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