Patientenrechte im Einzelnen
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Patientenrechte sind in unzähligen Bundes- und Landesgesetzen enthalten. Bei der vorliegenden Aufstellung ist zu beachten, dass zwischen Patientenrechten unterschieden werden kann, die dem Patienten unmittelbare Rechte einräumen (Einsicht in die Krankengeschichte) und solchen, die sich an das ärztliche oder Pflegepersonal wenden und diesem Pflichten auferlegen, wodurch die Qualität der Behandlung festgeschrieben werden soll.
Gleichheit
Analog zum Gleichheitsgrundsatz normieren die Spezialgesetze eine Handlungspflicht gegenüber dem Patienten ohne Unterschied des Geschlechtes, Alters etc. Abgesehen davon, kann jedoch nach Diagnose Spezialisierung der Krankenanstalt etc. ein sachlich gerechtfertigter Unterschied gemacht werden.
Recht auf Information
Das Recht auf Information enthält die Möglichkeit des Patienten auf medizinische Aufklärung hinsichtlich der Behandlung, Einsicht in die Krankengeschichte sowie auf Erstellung eines Arztbriefes
Recht auf Dokumentation
Das Recht auf Dokumentation bedeutet, dass Krankengeschichten zu führen, Protokolle anzulegen sind und der Patient (siehe oben) auch das Recht auf Einsicht in dieselben hat. Auch hinsichtlich der Aufklärung trifft den Arzt eine Dokumentationspflicht.
Recht auf Besuchs- und Kontaktmöglichkeit
Dem Patient ist die ausreichende Möglichkeit des Besuches und Kontaktmöglichkeit mit der Außenwelt zu gewähren.
Recht auf seelsorgliche Betreuung
Der Patient hat das Recht (auf Wunsch) die entsprechende seelsorgliche Betreuung zu erlangen.
Recht auf psychologische Unterstützung
Der Patient hat das Recht auf psychologische Unterstützung.
Wahrung der Intimsphäre
Die Wahrung der Intimsphäre ist zu gewährleisten.
Recht auf Beiziehung eines Allgemeinmediziners
Für allgemeine medizinische Anliegen ist ein zur selbständigen Berufsausübung berechtigter Arzt zur Verfügung zu stellen.
Recht auf würdevolles Sterben
Sicherstellung eines würdevollen Sterbens, sowie des Kontaktes von Vertrauenspersonen zum Sterbenden
Recht auf natürlichen Lebensrhythmus
Abstellen auf den im allgemeinen üblichen Lebensrhythmus
Recht auf kindergerechte Ausstattung
Verpflichtung zur möglichst kindergerechten Ausstattung der Krankenräume
Recht auf Verschwiegenheit
Das Recht auf Verschwiegenheit spricht von einer allgemeine Verschwiegenheit hinsichtlich aller Umstände die in den Gesundheitsberufen auf Grund der Ausübung ihres Berufes bekannt geworden sind. Ausnahmen sind lediglich in "höherem" Interesse möglich. Ein Verstoß gegen die Verschwiegenheitspflicht ist in den jeweiligen Gesetzen und darüber hinaus im Strafgesetzbuch ausdrücklich mit Strafe bedroht.
Darüber hinaus regelt das Datenschutzgesetz 2000, dass “jedermann, insbesondere auch in Hinblick auf die Achtung seines Privat- und Familienlebens, Anspruch auf Geheimhaltung der ihn betreffenden personenbezogenen Daten (...)” hat. Daten bezüglich der Gesundheit sind gemäß § 4 Z. 2 als sensible Daten eingestuft. Schutzwürdige Geheimhaltungsinteressen werden bei der Verwendung solcher sensibler Daten gem. § 9 Z. 12 DSG ausschließlich dann nicht verletzt, wenn die Daten zum Zweck der Gesundheitsvorsorge, der medizinischen Diagnostik, der Gesundheitsversorgung (...) erforderlich sind, und die Verwendung durch Personen erfolgt, die einer entsprechenden Geheimhaltungspflicht unterliegen.
Strafgesetzbuch
l § 121 StGB Wer ein Geheimnis offenbart oder verwertet, das den Gesundheitszustand einer Person betrifft und das ihm bei berufsmäßiger Ausübung der Heilkunde (...etc.) ausschließlich kraft seines Berufes anvertraut worden ist, ist mit Freiheitsstrafe bis zu 6 Monaten oder mit Geldstrafe bis zu 360 Tagessätzen zu bestrafen.
Verschwiegenheit aller in einer Krankenanstalt beschäftigten Personen über alle die Krankheit von Patienten betreffende Umstände oder über persönliche, wirtschaftliche und sonstige Verhältnisse, die ihnen in Ausübung ihres Berufes bekannt geworden sind. Dies gilt auch bei Organentnahme von Verstorbenen, bezogen auf die Person des Spenders.
- öffentliches Interesse, insbesondere der öffentlichen Gesundheits- oder Rechtspflege
- sofern es der Patient nicht ausdrücklich untersagt, kann auf Anfragen im Einzelfall Auskunft erteilt werden.
Im Falle des Verdachtes einer gerichtlich strafbaren Handlung (Herbeiführung des Todes oder der schweren Körperverletzung hat der Arzt der Sicherheitsbehörde unverzüglich Anzeige zu erstatten, es sei denn die Anzeige würde in den Fällen der schweren Körperverletzung eine therapeutische Tätigkeit beeinträchtigen, dann hat der Arzt jedoch die betroffene Person über anerkannte Opferschutzeinrichtungen zu informieren. Die Anzeigepflicht entfällt in diesem Fall auch dann nicht, wenn die schwere Körperverletzung im Rahmen der ärztlichen Tätigkeit durch einen anderen Arzt herbeigeführt worden ist.
Sofern es zur Verhinderung einer weiteren erheblichen Gefährdung des Wohles der betroffenen Person erforderlich ist, hat der Arzt (im Fall des Quälens, Vernachlässigens,...) gegenüber dem Jugendwohlfahrtsamt oder dem Pflegschaftsgericht Meldung zu erstatten.
Recht auf Qualität
Die Behandlung darf nur nach den Grundsätzen und anerkannten Methoden der Wissenschaft durchgeführt werden. Ärztliche Hilfe muss jederzeit erreichbar sein. Darüber hinaus finden sich zahlreiche Bestimmungen die als Anordnungen für die im Gesundheitsbereich Arbeitenden sowie die Träger formuliert sind und die für den Patienten eine möglichst hohe Betreuungsqualität gewährleisten. Weiters gibt es Strafbestimmungen, die die Ausübung bestimmter Tätigkeiten von Nichtbefugten unter Strafe stellt, selbst wenn diese fachgerecht durchgeführt wurden. Außerdem steht die Durchführung einer eigenmächtigen Heilbehandlung nach dem Strafgesetzbuch (§ 110 StGB) unter Strafe.
Die Krankenbehandlung muss ausreichend und zweckmäßig sein, sie darf jedoch das Maß des Notwendigen nicht überschreiten.
Recht auf Patientenvertretung
Zur Wahrung und Sicherung der Rechte und Interessen der Patienten... ist eine Patientenanwaltschaft eingerichtet, die Beschwerden über mangelnde Unterbringung, Versorgung, Betreuung und Pflege entgegennimmt und bearbeitet. Die Patientenanwaltschaft ist bei ihren Amtshandlungen und Entscheidungen nicht an Weisungen gebunden und unterliegt der Amtsverschwiegenheit. Sie ist jedoch keine Behörde.
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