Nachkauf von Schulzeiten absetzen
26.02.2010
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Der Nachkauf von Versicherungszeiten in der gesetzlichen Pensionsversicherung ist in voller Höhe als Sonderausgaben absetzbar.
Beispiel
Frau M. kaufte 2009 Schulzeiten nach, und zwar drei Jahre um fast 11.000 Euro. Ihr Monatsgehalt beträgt 2.500 Euro brutto.
In ihrem Fall bringt das steuerliche Absetzen mehr als 4.000 Euro.
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