Wer ist Mitglieder in der NÖ Arbeiterkammer?
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Die Arbeiterkammer ist eine Institution öffentlichen Rechts. Wer AK-Mitglied ist, wird durch das Arbeiterkammer-Gesetz geregelt.
Grob gesagt sind folgende Personengruppen Mitglied bei der NÖ Arbeiterkammer:
- ArbeitnehmerInnen mit einer Beschäftigung in NÖ (soweit arbeiterkammerzugehörig); auch geringfügig Beschäftigte, Teilzeitbeschäftigte oder Lehrlinge
- ArbeitnehmerInnen (auch Beamte) von Bund, Land, Gemeindeverbänden und Gemeinden (sofern sie in Betrieben, Anstalten oder Stiftungen arbeiten - und nicht in der Hoheitsverwaltung)
- Arbeitslosengeld- und Notstandshilfebeziehende, die in NÖ wohnhaft sind und zuvor eine arbeiterkammerzugehörige Beschäftigung hatten
- KindergeldbezieherInnen mit (bzw. unmittelbar nach) einem karenzierten Dienstverhältnis, das AKNÖ-zugehörig ist
- Präsenz- bzw. Zivildiener mit einem aufrechten Dienstverhältnis, das AKNÖ-zugehörig ist
- Keinen Anspruch haben z.B. Beamte in der Hoheitsverwaltung, Selbständige, Bauern/Bäuerinnen etc.
Im Zweifelsfall wird am Servicetelefon unter 05/7171-0 Auskunft gegeben.
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Kontakt & Beratung
AKNÖ Zentrale
Windmühlgasse 28
A-1060 Wien
Tel: 05 7171
Arbeitsrecht: 05 7171 - 1717
Konsument: 05 7171 - 1616
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