Lehrausbildungsbeihilfe

Die Unterstützungen der AKNÖ werden neu strukturiert.

Für die Lehrausbildungsbeihilfe gibt es eine Übergangsregelung.

Die Übergangsregelung

Für die auslaufende Lehrausbildungsbeihilfe werden in diesem Zusammenhang folgende Übergangsbestimmungen gelten:
Einen Erstantrag (= Antrag auf Neugewährung) können Lehrlinge bis 31.03.2012 einbringen, sofern ihr Lehrverhältnis bis längstens 31.12.2011 begonnen wurde. Die Beihilfe wird ab dem Monat der Bewilligung bis längstens 31.12.2012 ausbezahlt (z.B. Ansuchen wird im Februar 2012 eingereicht: Beihilfenbezug bis längstens 31.12.2012.). Folgeanträge (= Anträge auf Weitergewährungen von Lehrlingen, die bereits eine Lehrausbildungsbeihilfe beziehen oder bezogen haben) können im Jahr 2012 nicht mehr bewilligt werden.

Was wird gefördert?

Eine Lehrausbildung oder Maßnahmen im Rahmen einer integrativen Berufsausbildung nach dem Berufsausbildungsgesetz.

Wer wird gefördert?

  • Lehrlinge, die ihre Lehrausbildung in Niederösterreich absolvieren – unabhängig davon was und wo ihre Eltern arbeiten/arbeiteten.
  • Lehrlinge, die außerhalb Niederösterreichs eine Lehre absolvieren, wenn zumindest ein Elternteil/Erziehungsberichte/r umlagepflichtiges AKNÖ-Mitglied ist bzw. unmittelbar vor der Pensionierung, vor einer Arbeitslosigkeit oder vor dem Kinderbetreuungsgeld-Bezug war.

Voraussetzungen:

Das Familieneinkommen darf eine gewisse Höhe (siehe Einkommensgrenzen) nicht überschreiten.

Einreichfrist:

Laufend in der zuständigen AKNÖ-Bezirksstelle.
Eine rückwirkende Gewährung der Beihilfe ist nicht möglich.

Benötigte Unterlagen:

  • Protokollierter Lehrvertrag
  • Einkommensnachweise (Lohnzettel, Einheitswertbescheid, Pensionsbezug, Kinderbetreuungsgeld-Bezug, AMS-Bezug u. a. mehr).
  • Gegebenenfalls Nachweise über den Erhalt von Familienbeihilfe sowie Unterhaltsleistungen (Alimente) und Waisenrenten
Einkommensgrenzen:

  • 1 Erwachsener max. 1.000 € netto monatlich
  • 1 Erwachsener + 1 Kind max. 1.125 € netto monatlich (ohne Familienbeihilfe)
  • 1 Erwachsener + 2 Kinder max. 1.265 € netto monatlich (ohne Familienbeihilfe)
  • 1 Erwachsener + 3 Kinder max. 1.415 € netto monatlich (ohne Familienbeihilfe)
  • 1 Erwachsener + 4 Kinder max. 1.565 € netto monatlich (ohne Familienbeihilfe)

  • 2 Erwachsene max. 1.200 € netto monatlich
  • 2 Erwachsene + 1 Kind max. 1.325 € netto monatlich (ohne Familienbeihilfe)
  • 2 Erwachsene + 2 Kinder max. 1.465 € netto monatlich (ohne Familienbeihilfe)
  • 2 Erwachsene + 3 Kinder max. 1.615 € netto monatlich (ohne Familienbeihilfe)
  • 2 Erwachsene + 4 Kinder max. 1.765 € netto monatlich (ohne Familienbeihilfe)
  • 2 Erwachsene + 5 Kinder max. 1.915 € netto monatlich (ohne Familienbeihilfe)

Höhe der Beihilfe:

48 Euro monatlich für die Dauer eines Jahres.

Eine Weitergewährung für das folgende Lehrjahr ist möglich, muss aber neu beantragt werden.

  • Drucken Weiterleiten | Mehr

Anfrage zum Artikel

*
*
*
*
*
*
*
*
*

3 + 2 =
*

Anfrage zum Artikel



Danke - Ihre Anfrage wurde weitergeleitet.