Lehrausbildungsbeihilfe

Was wird gefördert?

Eine Lehrausbildung oder Maßnahmen im Rahmen einer integrativen Berufsausbildung nach dem Berufsausbildungsgesetz.

Wer wird gefördert?

  • Lehrlinge, die ihre Lehrausbildung in Niederösterreich absolvieren – unabhängig davon was und wo ihre Eltern arbeiten/arbeiteten.
  • Lehrlinge, die außerhalb Niederösterreichs eine Lehre absolvieren, wenn zumindest ein Elternteil/Erziehungsberichte/r umlagepflichtiges AKNÖ-Mitglied ist bzw. unmittelbar vor der Pensionierung, vor einer Arbeitslosigkeit oder vor dem Kinderbetreuungsgeld-Bezug war.

Voraussetzungen:

Das Familieneinkommen darf eine gewisse Höhe (siehe Einkommensgrenzen) nicht überschreiten.

Einreichfrist:

Laufend in der zuständigen AKNÖ-Bezirksstelle.
Eine rückwirkende Gewährung der Beihilfe ist nicht möglich.

Benötigte Unterlagen:

  • Protokollierter Lehrvertrag
  • Einkommensnachweise (Lohnzettel, Einheitswertbescheid, Pensionsbezug, Kinderbetreuungsgeld-Bezug, AMS-Bezug u. a. mehr).
  • Gegebenenfalls Nachweise über den Erhalt von Familienbeihilfe sowie Unterhaltsleistungen (Alimente) und Waisenrenten
Einkommensgrenzen:

  • 1 Erwachsener max. 1.000 € netto monatlich
  • 1 Erwachsener + 1 Kind max. 1.125 € netto monatlich (ohne Familienbeihilfe)
  • 1 Erwachsener + 2 Kinder max. 1.265 € netto monatlich (ohne Familienbeihilfe)
  • 1 Erwachsener + 3 Kinder max. 1.415 € netto monatlich (ohne Familienbeihilfe)
  • 1 Erwachsener + 4 Kinder max. 1.565 € netto monatlich (ohne Familienbeihilfe)

  • 2 Erwachsene max. 1.200 € netto monatlich
  • 2 Erwachsene + 1 Kind max. 1.325 € netto monatlich (ohne Familienbeihilfe)
  • 2 Erwachsene + 2 Kinder max. 1.465 € netto monatlich (ohne Familienbeihilfe)
  • 2 Erwachsene + 3 Kinder max. 1.615 € netto monatlich (ohne Familienbeihilfe)
  • 2 Erwachsene + 4 Kinder max. 1.765 € netto monatlich (ohne Familienbeihilfe)
  • 2 Erwachsene + 5 Kinder max. 1.915 € netto monatlich (ohne Familienbeihilfe)

Höhe der Beihilfe:

48 Euro monatlich für die Dauer eines Jahres.

Eine Weitergewährung für das folgende Lehrjahr ist möglich, muss aber neu beantragt werden.

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