Kursbeihilfe: Josef-Hesoun-Fonds

Der Josef-Hesoun-Fonds der Kammer für Arbeiter und Angestellte für Niederösterreich unterstützt ArbeitnehmerInnen, nach Absolvierung einer beruflichen Ausbildung beim Besuch von Fachkursen.

Für die Gewährung dieser Unterstützung ist es erforderlich, dass ein geringes Familieneinkommen vorliegt und zum Zeitpunkt der Antragsstellung ein AKNÖ umlagepflichtiges oder geringfügiges Dienstverhältnis in Niederösterreich besteht.

Höhe der Beihilfe

20 % der Kurskosten (Mindestauszahlungsbetrag: 35 Euro bzw. die gesamten Kurskosten, sofern diese unter diesem Betrag liegen sollten; Höchstauszahlungsbetrag: 440 Euro)

Was gefördert wird

Fachkurse, die einer beruflichen Qualifikation dienen bzw. die aufgrund der technischen und wirtschaftlichen
Entwicklung erforderlich sind. Umschulungsmaßnahmen auf einen gänzlich anderen Beruf („branchenfremde“
Kurse) werden nicht gefördert. Eine Förderung kann im Nachhinein allerdings dann gewährt werden, wenn der
Beruf, auf den umgeschult wurde, tatsächlich ausgeübt wird und sämtliche sonstige Voraussetzungen erfüllt
werden

Einreichfrist

Eingereicht wird die Beihilfe nach bestandenem Kurs bei der zuständigen AKNÖ-Bezirksstelle bis max. ein Jahr nach Kursabschluss.


Weitere Informationen finden Sie im Merkblatt.

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