Kundenkarten machen Konsumenten gläsern

Wer kennt das nicht – fast jedes Unternehmen bietet seine Kundenkarte an und verspricht den Konsumenten finanzielle Vorteile. Und weil in Zeiten wie diesen jeder ein bisschen Geld einsparen möchte, quillt das Geldbörserl über wegen der vielen Kundenkarten. Aber ein Test der Arbeiterkammer zeigt: Nicht immer hat der Kunde sofort einen Vorteil. Oft gibt es etwa Rabatte erst bei weiteren Einkäufen. Manche Karten sind sogar kostenpflichtig.

zum Seitenanfang

Datensammlung und -weitergabe

Mit der Kundenkarte sammelt das Unternehmen auch Kundendaten, um Kundenprofile anzulegen oder für eigene Werbezwecke, etwa Post-, Mail- oder Telefonwerbung. In mehr als einem Drittel der untersuchten Fälle geben die Anbieter an, die Daten an Dritte weiterzugeben. Das sind meist Dienstleister, die für den Kartenanbieter tätig werden. In einzelnen Fällen übermitteln die Kartenanbieter die Daten für Werbezwecke an Dritte – an wen genau, bleibt mitunter im Verborgenen. Die Konsumentenschützer fordern, dass konkret genannt werden muss, an wen die Daten weitergegeben werden. Ein bloßer Hinweis auf Partner- oder Konzernunternehmen reicht nicht. Sie kritisieren, dass die Transparenz zu wünschen übrig lässt. Denn die Zustimmung des Kunden ist nur dann wirksam, wenn er weiß, welche Firma seine Daten für Werbezwecke erhält.

zum Seitenanfang

Wohnungsgröße und Namen der Kinder

Einige Anbieter fragen mehr Daten ab als nötig. Neben Stammdaten (Name, Anschrift, oft auch Geburtsdatum) werden in der Regel weitere Kontaktdaten (Rufnummer, Mail) abverlangt. In einigen Anträgen werden persönliche Daten abgefragt, die nichts damit zu tun haben, ob Unternehmen eine Kundenkarte ausstellen können oder nicht, etwa Wohnungsgröße, Wohnsituation, Vornamen der Kinder oder berufliche Tätigkeit.
Oft ist für KonsumentInnen unklar, welche persönlichen Daten im schriftlichen Antragsformular verpflichtend angegeben werden müssen und welche freiwillig sind. Die verpflichtend auszufüllenden Datenfelder sind oft nicht ausreichend gekennzeichnet. Wer im Internet eine Kundenkarte anfordert, hat gekennzeichnete Pflichtfelder.

zum Seitenanfang

Vorteile weg

Der AK Test zeigt: Die Angaben können zwar jederzeit widerrufen werden, doch oft gehen dann auch die Vorteile der Karte verloren. Nur einige wenige Anbieter betonen, dass die versprochenen Vorteile nicht weg sind, wenn die Zustimmung zu Werbemails oder Werbeanrufen zurückgezogen wird.

zum Seitenanfang
  • Drucken Weiterleiten | Mehr

Anfrage zum Artikel

*
*
*
*
*
*
*
*
*

4 + 9 =
*

Anfrage zum Artikel



Danke - Ihre Anfrage wurde weitergeleitet.