Kosten bei Behinderung, Diätverpflegung

Sie haben Ausgaben auf Grund einer Behinderung oder längerfristigen Krankheit oder Sie müssen krankheitsbedingt Diät halten. Wenden Sie sich an das Bundessozialamt, das den Grad der Behinderung feststellt.

Pauschale Freibeträge

Ist der Grad der Behinderung zumindest 25%, so gibt es gestaffelt nach Schwere der Behinderung pauschale Freibeträge von 99 € bis 726 € jährlich. Wenn Sie Pflegegeld beziehen fällt der Freibetrag allerdings weg.

Wenn Sie Diät halten müssen, so gibt es dafür ebenso pauschale Freibeträge (zB für Diabetiker € 70,-- monatlich, für Gallendiät € 51,-- monatlich, für andere innere Krankheiten € 42 monatlich).

Medikamente, Kuren, Spitalskosten oder Hilfsmittel

Zusätzlich zu den pauschalen Freibeträgen können Sie in der Arbeitnehmerveranlagung noch die Ausgaben für die Medikamente oder Kosten der Heilbehandlung wie Kuren, Spitalskosten oder Hilfsmittel wie Rollstühle usw. geltend machen.

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