Gesundheitsberufe

Über 23.000 Beschäftigte in den nichtärztlichen Gesundheitsberufen sind in Krankenhäusern, Pflegeheimen und in der mobilen Pflege in Niederösterreich tätig. Aufgrund der zukünftigen Bevölkerungsentwicklung entsteht schon jetzt ein erhöhter Personalbedarf, insbesondere in den Pflegeberufen. Welche nichtärztlichen Gesundheitsberufe, die auch gesetzlich geregelt sind, derzeit ausgewählt werden können, und welche Ausbildungseinrichtungen es wo gibt, darüber möchten wir alle Interessierten im folgenden informieren. Für Anregungen und Wünsche zu weiteren Informationen sind wir sehr dankbar und erreichbar unter e-mail: arbeitnehmerInnenschutz@aknoe.at

Gesundheitsberufe

Das Berufsrecht für den jeweiligen Gesundheitsberuf ist in jenen Gesetzen enthalten, die das Berufsbild und Berufspflichten, die Tätigkeitsbereiche und die Ausbildung regeln. Die Ausbildungsinhalte sind in den zugehörigen Ausbildungsverordnungen detailliert beschrieben. Darüber hinaus gelten zivilrechtliche Sorgfaltspflichten im Rahmen des jeweiligen Berufsbildes sowie zivilrechtliche Schadenersatzansprüche und strafrechtliche Regeln.

  • Gehobener Dienst für Gesundheits- und Krankenpflege
  • Pflegehilfe
  • Sanitätshilfsdienste
  • Medizinisch-technischer Fachdienst
  • Gehobene medizinisch-technische Dienste
  • Hebamme (Sie kann ihren Beruf innerhalb eines Dienstverhältnisses, aber auch freiberuflich ausüben)

Über die Ausbildung in diesen Gesundheitsberufen im allgemeinen und das Ausbildungsangebot in Niederösterreich informiert eine Broschüre des Landes NÖ (Link zum Herunterladen in der Infobox)

  • Bewilligungen für die Berufsausübung von Gesundheitsberufen Über die Möglichkeiten freiberuflicher Ausübung, der Ausübung von Spezialaufgaben, der Nostrifikation (Verfahren zur Anerkennung einer nicht-österreichischen Ausbildung) oder Niederlassungsbewilligungen informiert die NÖ Landesregierung (Link in der Infobox)

  • Berufsrecht für Gesundheitsberufe Ist in folgenden Gesetzen enthalten: - Das Gesundheits- und Krankenpflegegesetz regelt den gehobenen Gesundheits- und Krankenpflegedienst und die Pflegehilfe. - das Medizinisch-Technische-Dienste-Gesetz die Medizinisch-Technischen Dienste, - das Medizinisch-technischer Fachdienst und Sanitätshilfsdienste Gesetz – den Medizinisch-technischen Fachdienst und die oben angeführten Sanitätshilfsdienste (Operations-, Laborgehilfen, usw.). - Das Sanitätergesetz regelt den Gesundheitsberuf des Rettungssanitäters und des Notfallsanitäters, - das Medizinischer Masseur und Heilmasseurgesetz die Masseurberufe, - das Hebammengesetz regelt den Beruf der Hebamme.

Weitere für das Gesundheitswesen wichtige und daher auch für Gesundheitsberufe interessante Regelungen enthält z.B. das Bundesgesetz über Krankenanstalten und Kuranstalten bzw. das NÖ Krankenanstaltengesetz und die Vereinbarung gemäß Art. 15 a B-VG über die Neustrukturierung des Gesundheitswesens und der Krankenanstaltenfinanzierung 2001.

Diese Gesetze sind im Rechtsinformationssystem des Bundeskanzleramtes in der jeweils aktuellen Fassung abrufbar (Link siehe Infobox)

  • NÖ Alten- Familien- und Heimhelfergesetz : Es regelt Berufsbild und Ausbildung der AltenhelferInnen, FamilienhelferInnen und HeimhelferInnen

Interessenvertretungen für Gesundheitsberufe

die für Auskünfte, Beratung und Unterstützung zur Verfügung stehen, sind insbesondere:

  • Arbeiterkammer Niederösterreich – AKNÖ als gesetzliche Interessenvertretung: Abteilung ArbeitnehmerInnenschutz und Gesundheitswesen (siehe Autor)

    Fachausschuss Gesundheit mit 4 Expertengruppen für Krankenpflege, Extramurale Dienste, Medizinisch-Technische Dienste und Verwaltungs- und Betriebspersonal im Rahmen der AKNÖ

  • Österreichischer Gewerkschaftsbund-Fachgruppe für Gesundheitsberufe (bundesweit und je Bundesland)

  • Gewerkschaft der Gemeindebediensten/Landesgruppe NÖ

  • Österreichischer Gesundheits- und Krankenpflegeverband

  • Österreichisches Hebammengremium

  • Medizinisch-Technische Fachkräfte-Verband

  • Medizinisch-Technische Dienste Dachverband der gehobenen medizinisch-technischen Dienste 1060 Wien, Linke Wienzeile 8, Tel.: 01 / 585 6555

    Die Link zu den Interessenvertretungen finden Sie in der Infobox.
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