Offenlegung der Gehälter und Funktionsgebühren in der AKNÖ
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Für Transparenz
Kammerrätinnen und Kammerräte
Die 110 Kammerrätinnen und Kammerräte in der AKNÖ arbeiten ehrenamtlich. Sie arbeiten in den zahlreichen Ausschüssen und Gremien der AKNÖ mit. Für ihre Aufwendungen erhalten sie ein Spesenersatz von 22 Euro pro Tag, das amtliche Kilometergeld sowie eine Entschädigung des Verdienstentgangs, soweit ein solcher nachgewiesen wird.
Präsident
Der Präsident, der seine Funktion hauptberuflich ausübt, erhält eine Funktionsgebühr in der Höhe von 130 Prozent des monatlichen Bezugs des Nationalrates, das heißt die Funktionsgebühr unterliegt der so genannten "Politikerpyramide" (nach Artikel 1, §1 Absatz1 des BVG über die Begrenzung von Bezügen öffentlicher Funktionäre). Die Funktionsgebühr wird 14-mal pro Jahr gezahlt.
Die Bezüge der Vizepräsidenten und Vorstandsmitglieder leiten sich vom Bezug des Präsidenten ab. Die Vizepräsidentin / der Vizepräsident erhält nach den geltenden Vorschriften eine Funktionsgebühr in Höhe von 25 Prozent, die Vorstandsmitglieder in Höhe von 8,25 Prozent des Bezuges des Präsidenten (12-mal im Jahr). Die Funktionärinnen und Funktionäre der AK haben keinen Anspruch auf Abfertigung oder Pension.
Direktor
Der Direktor erhält ein monatliches Entgelt auf der Grundlage der Dienstordnung und der Bezügerichtlinie. Die StellvertreterInnen des Direktors schöpfen die nach den geltenden Regelungen vorgesehenen Höchstgrenze von 90 Prozent des Bezuges nicht aus, sie erhalten in Niederösterreich 87,5 Prozent des Entgelts des Direktors.
| Die aktuellen Gehälter und Funktionsgebühren (brutto) | |
|---|---|
| Präsident: | 9.016,80 Euro |
| Vizepräsident/in: | 2.652,00 Euro |
| Vorstandsmitglied: | 876,21 Euro |
| Direktor: | 11.975,70 Euro |
| Direktor-Stellvertreter/in: | 10.999,80 Euro |
| Stand: Juli 2009 | |
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