Offenlegung der Gehälter und Funktionsgebühren in der AKNÖ
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Für Transparenz
Kammerrätinnen und Kammerräte
Die 110 Kammerrätinnen und Kammerräte in der AKNÖ arbeiten ehrenamtlich. Sie arbeiten in den zahlreichen Ausschüssen und Gremien der AKNÖ mit. Für ihre Aufwendungen erhalten sie ein Spesenersatz von 22 Euro pro Tag, das amtliche Kilometergeld sowie eine Entschädigung des Verdienstentgangs, soweit ein solcher nachgewiesen wird.
Präsident
Der Präsident, der seine Funktion hauptberuflich ausübt, erhält eine Funktionsgebühr in der Höhe von 130 Prozent des monatlichen Bezugs des Nationalrates, das heißt die Funktionsgebühr unterliegt der so genannten "Politikerpyramide" (nach Artikel 1, §1 Absatz1 des BVG über die Begrenzung von Bezügen öffentlicher Funktionäre). Die Funktionsgebühr wird 14-mal pro Jahr gezahlt.
Die Bezüge der Vizepräsident/innen und Vorstandsmitglieder kommen 12mal jährlich zur Auszahlung und werden jeweils zum gleichen Zeitpunkt und im gleichen Ausmaß angepasst wie der Ausgangsbetrag nach Artikel 1, § 1 BVG über die Begrenzung von Bezügen öffentlicher Funktionäre (monatlicher Bezug eines Mitglieds des Nationalrates). Die Funktionärinnen und Funktionäre der AK haben keinen Anspruch auf Abfertigung oder Pension. Die Bezüge des Präsidenten sind seit 2009 wegen der Nulllohnrunde für Politiker gleichgeblieben, bei den Bezügen der Vizepräsident/innen und Vorstandsmitglieder kam es in den Kalenderjahren 2009 bis 2011 zu keiner Erhöhung.
Direktor
Der Direktor erhält ein monatliches Entgelt auf der Grundlage der Dienstordnung und der Bezügerichtlinie. Die StellvertreterInnen des Direktors schöpfen die nach den geltenden Regelungen vorgesehenen Höchstgrenze von 90 Prozent des Bezuges nicht aus, sie erhalten in Niederösterreich 87,5 Prozent des Entgelts des Direktors.
| Die aktuellen Gehälter und Funktionsgebühren (brutto) | |
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| Präsident: | 9.016,80 Euro |
| Vizepräsident/in: | 2.720,95 Euro |
| Vorstandsmitglied: | 898,99 Euro |
| Direktor: | 12.841,19 Euro |
| Stand: Jänner 2012 | |
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