Funktionelle Lebensmittel im Trend
-
|
Mehr
Probiotische Produkte als Wegbereiter für Funktionelle Lebensmittel
Verbraucher und Konsumenten werden beim Lebensmitteleinkauf mit einer neuen Generation von Lebensmitteln konfrontiert. Diese Lebensmittel sollen nicht nur Energie und Nährstoffe liefern, sondern sie sollen auch dem Wunsch vieler Verbraucher nach "Essen mit zusätzlicher gesundheitlicher Funktion" Rechnung tragen.
In Österreich sind die probiotischen Milchprodukte Wegbereiter für diese Art von Lebensmitteln. Auch im Getränkesektor und in der Backwarenindustrie ist ein steigendes Angebot an Produkten mit gesundheitlichen Zusatznutzen zu beobachten. Diese Prognosen lassen erwarten, dass das Angebot in den österreichischen Supermärkten ebenfalls bald erweitert wird. Ein kritischer (Über-)Blick (über) auf die Wirkungen häufig angebotener funktioneller Lebensmittel ist jedoch immer angebracht.
Unterkategorien von Funktionellen Lebensmitteln
Im allgemeinen versteht man unter Funktionellen Lebensmitteln ("Functional Food"), solche Lebensmittel, die zusätzlich zu ihrem Nährwert eine positive gesundheitliche Wirkung ausüben und mehrere Körperfunktionen in einer positiven Weise beeinflussen. Andererseits können Funktionelle Lebensmittel auch solche sein, denen durch technische Prozesse schädigende Inhaltsstoffe entzogen wurden.
Für den Konsumenten sind vor allem die zahlreichen Synonyma verwirrend. Während die Lebensmittelfirmen von "Nutritional Food" oder "Designer Food" sprechen, bezeichnen sie die Pharmafirmen als "Nutraceuticals", "Pharmafood", "Agromedical Food" oder "Medical Food". Weitere Begriffe sind: "FOSHU" (food for special health use), "Healthy Food", "Wellness Food", angereicherte Lebensmittel, diätetische Lebensmittel, Lebensmittel für besondere Personengruppen (z.B Kinder, Schwangere, Sportler). Seit neuestem wird als Überbegriff über alle diese Kategorien der Begriff "Vitafood" verwendet.
Funktionelle vs. herkömmliche Lebensmittel
In der Europäischen Union und auch in Österreich gibt es bislang keine spezielle Gesetzgebung für "Funktionelle Lebensmittel". Das bedeutet, dass sie lebensmittelrechtlich gesehen genauso behandelt werden wie herkömmliche Lebensmittel.
Zur Abgrenzung zwischen Lebens- und Arzneimitteln wird im wesentlichen die überwiegende Zweckbestimmung der jeweiligen Produkte benutzt. Während Lebensmittel überwiegend den Zweck erfüllen, eine adäquate Ernährung zu sichern, werden Arzneimittel zur Behandlung und Vorbeugung von Krankheiten eingesetzt.
Da "Funktionelle Lebensmittel" dazu beitragen sollen, bestimmte Krankheiten vorzubeugen, besteht in diesem Punkt eine Überschneidung zwischen Lebens- und Arzneimittel. Fachkreise vertreten weitgehend die Meinung, dass funktionelle Lebensmittel nicht (wie bei Arzneimitteln üblich) in Form von Kapseln, Tabletten oder Pulver angeboten werden sollen. Vielmehr sollten sie als Bestandteil der normalen Kost verzehrt werden.
Funktionelle Lebensmittel und das Recht
Nach europäischem und österreichischem Lebensmittelrecht sind Aussagen, die sich auf Beseitigung, Linderung und Verhütung von Krankheiten beziehen, im Zusammenhang mit Lebensmitteln verboten. Eine Ausnahme bilden Lebensmittel für besondere Ernährung, z.B. Produkte für Diabetiker. Aus diesen rechtlichen Grundlagen ergibt sich für "Funktionelle Lebensmittel" das Dilemma, dass einerseits die positive körperliche Beeinflussung körperlicher Funktionen und der Gesundheit wissenschaftlich nachgewiesen werden soll und andererseits diese Erkenntnisse dann werblich genutzt werden dürfen.
-
|
Mehr


