Bildungsförderungen des Bundes

Schul- und Studienbeihilfen sowie Beihilfen für Lehrlinge und LehrabsolventInnen unter 35 Jahren

Österreichische SchülerInnen und Studierende (in einigen Ausnahmefällen auch Personen ohne österreichische Staatsbürgerschaft wie z.B. EU-Staatsangehörige) erhalten von den Bundesministerien für Unterricht, Kunst und Kultur sowie für Wissenschaft und Forschung unter bestimmten Voraussetzungen finanzielle Unterstützung bei Bildung und Weiterbildung.

Der Bund vergibt überdies auch Förderungen für Lehrlinge und LehrabsolventInnen unter 35 Jahren.

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Förderungen für Studierende

Das Bundesministerium für Wissenschaft und Forschung vergibt folgende Förderungen und Beihilfen:

  • Studienbeihilfen
  • Studienzuschüsse
  • Beihilfen für Auslandsstudien
  • Leistungsstipendien
  • Förderungsstipendien

    Die praktische Abwicklung aller Förderungen liegt bei den einzelnen Stipendienstellen der Studienbeihilfenbehörde. Weitere Informationen zu den jeweiligen Förderungen erhalten Sie auf den Webseiten des Bundeministeriums für Wissenschaft und Forschung, der Studienbeihilfenbehörde und der Österreichischen Hochschülerschaft (ÖH).
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Förderungen und Beihilfen für SchülerInnen

Der Bund bietet bei Erfüllung bestimmter Voraussetzungen für SchülerInnen folgende Beihilfen und Unterstützungen an:

  • Schulbeihilfen
  • Heimbeihilfen
  • Schülerunterstützung für die Teilnahme an Schulveranstaltungen (nur für Bundesschulen)
  • Ermäßigung des Betreuungsbeitrages in den Unterstufen der AHS für Nachmittagsbetreuung
  • Ermäßigung des Betreuungs- und Nächtigungsbeitrages in Bundeschülerheimen
zum Seitenanfang Förderungen für Lehrlinge und LehrabsolventInnen unter 35 Jahren

  • Schulfahrtsbeihilfe für Internatsberufsschüler und Heimfahrtsbeihilfe für Lehrlinge: Lehrlinge, die während des Berufsschulbesuchs im Internat wohnen oder zum Zweck einer Lehre einen Zweitwohnsitz haben
  • Lehrlingsfreifahrt: Lehrlinge, für die Familienbeihilfe bezogen wird
  • Begabtenförderung: Lehrlinge und LehrabsolventInnen unter 35 Jahren, die einen fachspezifischen Weiterbildungskurs absolviert haben

Weitere Informationen zu den jeweiligen Förderungen (Voraussetzungen, Antragsstellung, Höhe) erhalten Sie auf den Webseiten der Bundesministerien für Unterricht, Kunst und Kultur sowie Wissenschaft und Forschung, des Vereines Internationaler Fachkräfteaustausch und des Landesschulrats für NÖ. Die Links finden Sie in der Infobox.

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