Förderung für Pflege daheim

Viele Pflegebedürftige brauchen Betreuung zu Hause. Für die 24-Stunden-Betreuung gibt es Förderungen vom Staat. Dazu muss ein Betreuungsverhältnis im Sinne des neuen Hausbetreuungsgesetzes vorliegen, also Betreuung durch Dienstnehmer oder durch Selbstständige mit Gewerbeschein.

Im ersten Fall ist entweder der oder die zu Pflegende Dienstgeber oder ein Angehöriger. Es kann aber auch ein Vertrag mit einem gemeinnützigen Anbieter (z.B. Volkshilfe oder Caritas) abgeschlossen werden.

Wer bekommt die Förderungen?

Das Fördermodell für Niederösterreich gilt für Personen:

  • mit Hauptwohnsitz in NÖ
  • mit Bezug von Pflegegeld zumindest der Stufe 3
  • mit Bezug von Pflegegeld der Stufen 1 und 2 bei nachgewiesener Demenz
Die Höhe der Förderung beträgt:

  • bei selbständigen Betreuungskräften bis zu 550 Euro monatlich
  • bei unselbständigen Betreuungskräften bis zu 1100 Euro monatlich

Antrag auf Förderung

Der Antrag auf Förderung ist zu stellen an:

Amt der NÖ Landesregierung
Abteilung Soziales
Landhausplatz 1
3109 St.Pölten

Pflege-Hotline informiert

Nähere Informationen erhalten Sie bei der NÖ Pflege-Hotline: 02742/9005-9095

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