Flugausfall
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Welche Rechte haben Sie?
Vulkanasche, Unruhen, Streiks: Immer wieder kann es zu Flugausfällen kommen.
Wird ein Flug durch die Airline kurzfristig storniert, so hat der Reisende grundsätzlich einen Anspruch auf eine Entschädigung.
Allerdings wird in der EU-Fluggastverordnung festgehalten, dass kein Anspruch auf eine Ausgleichsleistung besteht, wenn die Annullierung auf außergewöhnliche Umstände (wie kürzlich die Aschewolke über Europa) zurückzuführen ist, und sich diese mit zumutbaren Mitteln nicht vermeiden lassen.
Die Reisenden haben aber Anspruch auf Rückzahlung des Ticketpreises oder anderweitige Beförderung. Weiters stehen den Reisenden Betreuungsleistungen (Verpflegung, wenn notwendig Hotelunterbringung, zwei kostenlose Telefonate oder Faxe oder e-Mails) zu.
Das sollten Sie tun, wenn ihr Flug ausfällt
Konsumenten die einen Flug gebucht haben, sollten sich so rasch wie möglich mit ihrer Fluglinie in Verbindung setzen und die Entwicklung in den Medien verfolgen.
Wenn ein Flug im Rahmen einer Pauschalreise betroffen ist und annulliert wird, ist der Reiseveranstalter der Ansprechpartner und hat für eine Lösung zu sorgen.
VKI informiert aktuell zu Vulkanasche & Flugausfälle
Weitere Informationen finden Sie unter nebenstehendem Link zum Verein für Konsumenteninformation (VKI).
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