Dubiose Gratisdienste
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Die unfairen Tricks im Internet: Vermeintliche Gratis-Angebote für SMS-Dienste, Witze, Klingeltöne, Tattoo-Vorlagen. Wer sich bei den Seiten voreilig registriert – im Glauben, dass sie gratis sind – bekommt auch schon eine saftige Rechnung.
Die Tricks der Gratisdienste
Über Gratis-SMS zum kostenpflichtigen Abo
Mit Gratis-SMS und der Chance ein neues Handy zu gewinnen, köderte beispielsweise ein Anbieter Handynutzer. Diese gaben ihre Daten bekannt und bestellten so ein kostenpflichtiges SMS-Abo. Dass es sich um ein Abo handelt, bei dem eine nicht unbeträchtliche Summe gefordert wird, ist auf der Seite schwer ersichtlich gewesen.
- Für die Anmeldung sind bloß ein paar persönliche Daten einzugeben und abzusenden. Entweder kann die Information gleich bezogen werden oder man bekommt per email ein Passwort und kann danach auf die Webseite einsteigen.
Job-Tipps mit Kosten
Auf der Suche nach einer Lehrstelle oder Job muss man vor allem dort, wo für Infos eine Registrierung verlangt wird, aufpassen.
- Diese wichtigen und vertragsrelevanten Informationen werden auf den Webseiten in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen versteckt. Und die werden bestenfalls überflogen, meistens aber übersehen und ganz einfach ohne sie zu lesen zur Kenntnis genommen werden.
Böse Überraschung
Ein paar Wochen nach der Registrierung kommt dann die böse Überraschung. Eine Rechnung oder eine Zahlungsaufforderung eines Inkassobüros, die mehrere hundert Euros ausmachen kann, flattert ins Haus.
Es läuft immer gleich:
Zuerst gratis registrieren - Tage danach kommt dann die Rechnung.
Generell gilt: Finger weg von Gratis-Internet-Angeboten!
- Misstrauisch sein! Auch im Internet gibt es selten etwas gratis. Oft handelt es ich um Lockkosten, bei denen später laufende Kosten entstehen.
- Niemals persönliche Daten angeben!
- Die Kosten sind im Kleingedruckten versteckt! Daher die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) immer lesen.
- Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen und alle Mails vom Anbieter ausdrucken und aufheben.
- Screenshots von der betreffenden Website des Anbieters anfertigen und speichern.
- Rücktrittsrecht bei Internet-Geschäften beachten: Das Rücktrittsrecht bei Geschäften im Internet sieht nicht immer eine kostenlose Ausstiegsmöglichkeit aus dem Vertrag vor.
- Das Rücktrittsrecht bei Verträgen verlängert sich bei unzureichender Information durch den Anbieter.
- Rücktrittserklärung immer mit einem eingeschriebenen Brief an den Anbieter schicken.
- Unerklärbare Rechnungen nie sofort zahlen, sondern zuerst die Fakten überprüfen (lassen). Die ExpertInnen der NÖ Arbeiterkammer helfen hier auch weiter
- Bei Unklarheiten vorher auf jeden Fall fachlichen Rat einholen, denn es können sich hinter diesen Diensten Kostenfallen verbergen.
- Jugendliche von 14-18 Jahren dürfen Verträge nur über Einkommen wie z. B. aus Ferialjob oder Lehrstelle abschließen. Taschengeld gilt hierbei nicht als Einkommen, sondern als freiwillige Zuwendung der Eltern.
- Ungültig sind Verträge mit Jugendlichen dann, wenn durch die Zahlungsraten die Befriedung der Lebensbedürfnisse gefährdet ist.
- Jugendliche bis 14 Jahre sind nicht geschäftsfähig. Fehlt die nötige Geschäftsfähigkeit des Jugendlichen so ist der Vertrag mit dem Dienstanbieter in der Regel ungültig.
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