Den Computer abschreiben

Haben Sie einen Computer für zu Hause angeschafft, den Sie auch beruflich nutzen, dann können Sie diesen im Rahmen der Arbeitnehmerveranlagung als „Werbungskosten" abschreiben.

Haben Sie einen PC zu Hause, den Sie beruflich nutzen?

Für die private Nutzung muss man allerdings 40% ausscheiden. Den Rest verteilt man auf drei Jahre.

In der Praxis schaut das so aus:

Kauft man beispielsweise am 2. Mai einen Computer samt Zubehör um € 2.000,--, geht man folgendermaßen vor. Von den € 2000,-- Anschaffungskosten zieht man 40% Privatanteil, das sind € 800,-- ab. Somit bleiben € 1.200,-- über, die man auf drei Jahre verteilt.

Als Werbungskosten werden somit im 1. Jahr € 400,-- (1/3 von € 1.200) geltend gemacht. Im 2. und 3. Jahr macht man wiederum jeweils € 400 als Werbungskosten geltend.

Erfolgt die Anschaffung des Computers in der zweiten Jahreshälfte so ist im Jahr der Anschaffung nur die 1/2 Absetzung für Abnutzung (AfA) anzusetzen!

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