Jahresbilanz 2010 im Bezirk Korneuburg

Chef forderte am Heiligen Abend 3.800 Euro von Ex-Mitarbeiter

Exakt am Heiligen Abend erhielt ein 37-jähriger Handelsvertreter einen Gruß von seinem früheren Chef. Genauer: Vom Rechtsanwalt des ehemaligen Arbeitgebers. „Der Handelsvertreter wurde aufgefordert, 3.800 Euro an die Firma zu bezahlen, weil er angeblich jetzt für ein anderes Unternehmen in derselben Branche arbeitet“, schilderte AK-Bezirksstellenleiter Alfred Jordan anlässlich der Jahresbilanz-Pressekonferenz einen Fall, der den AK-ExpertInnen vollen Einsatz abverlangte.
Knackpunkt war die „eine gefürchtete und berüchtigte Finte im Arbeitsvertrag“, so Jordan. Die sogenannte Konkurrenzklausel verbietet es ArbeitnehmerInnen, bis zu einem Jahr nach Beendigung eines Dienstverhältnisses in derselben Branche einen Job anzunehmen. Wird man bei einem ähnlichen Unternehmen ertappt, sind oft mehrere Monatsgehälter an Strafzahlungen an den Ex-Chef möglich. Alfred Jordan: „Im Fall des Handelsvertreters konnte die AK die Forderung gerade noch abwehren, weil der Arbeitnehmer überhaupt nicht beschäftigt sondern beim AMS gemeldet war. Von Tätigkeit für einen Konkurrenzbetrieb also keine Spur.“ Da sich ähnliche Fälle häufen, sollte man den Rat von AK-Bezirksstellenleiter Jordan beherzigen: „Unterschreiben Sie nichts voreilig. Oft sind die Auswirkungen von Klauseln nicht vorhersehbar. Lassen Sie Arbeitsverträge in der AK überprüfen.“

Jahresbilanz Jänner bis Dezember 2010 Bezirk Korneuburg

Beratungstätigkeit in der Bezirksstelle
Persönliche Beratungen 1.898

Interventionen beim Arbeitgeber 180 Fälle
Kostenloser Vertretung vor Gericht 81 Fälle
Außergerichtlich eingebracht 180.738 Euro
Gerichtlich eingebracht 499.469 Euro
Gesamt 680.207 Euro

Weiters wurden 124 ArbeitnehmerInnen aus 25 insolventen Betrieben vertreten. Dabei wurden Ansprüche in der Höhe von 1,9 Millionen Euro gesichert.

„Für die ArbeitnehmerInnen des Bezirks konnten insgesamt 680.207 Euro an Entgeltnachzahlungen erreicht werden“, verwies AKNÖ-Präsident Hermann Haneder auf den kostenlosen Rechtsschutz für alle ArbeitnehmerInnen, „ohne AK-Unterstützung wäre dieses Geld verloren gewesen“.

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