Die Berufsreifeprüfung

Sie wollen die Matura nachholen oder wollen studieren? Dann machen Sie doch einfach die Berufsreifeprüfung. Die Berufsreifeprüfung ist eine besondere Form der Matura, die bei positivem Abschluss den Besuch von weiterführenden Bildungseinrichtungen wie Universitäten, Hochschulen, Fachhochschulen, Akademien und Kollegs ermöglicht.

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Voraussetzungen

Voraussetzung für die Berufsreifeprüfung ist der positive Abschluss einer

  • Lehrabschlussprüfung oder
  • mindestens 3-jährigen berufsbildenden mittleren Schule (BMS)oder
  • Gesundheits- und Krankenpflegeschule oder
  • Schule für den medizinisch-technischen Fachdienst (mind. 30 Monate)
  • land- und forstwirtschaftlichen Facharbeiterprüfung

    Das Mindestalter ist 17 Jahre bei der ersten und 19 Jahre bei der letzten Prüfung.
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Ansuchen und Zulassung

Das Ansuchen um Zulassung zur Berufsreifeprüfung ist bei einer mit Öffentlichkeitsrecht ausgestatteten berufsbildenden höheren Schule zu stellen. Dies gilt ausnahmslos auch für alle TeilnehmerInnen an Lehrgängen zur Berufsreifeprüfung. Nach der Zulassung ist kein Wechsel der Prüfungsschule mehr möglich.

Checkliste für Anmeldung und Zulassung:
  • Nachweis der persönlichen Voraussetzung (z. B. positives Lehrabschlusszeugnis)
  • Nachweis über anrechenbare Teilprüfungen (falls vorhanden)
  • Geburtsurkunde
  • Hinweis auf die gewählte Schulart bzw. Fachrichtung
  • Angabe des Fachbereichs
  • beabsichtigter Prüfungstermin
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Vorbereitungskurse

Die Vorbereitung auf die Berufsreifeprüfung kann sowohl im Selbststudium als auch im Rahmen von Vorbereitungslehrgängen erfolgen. So bietet u. a. das bfi nö Vorbereitungskurse für die Berufsreifeprüfung an.

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Prüfungsfächer

Die Berufsreifeprüfung gliedert sich in vier Teilprüfungsgebiete:

  • Deutsch,
  • Englisch oder eine andere lebende Fremdsprache,
  • Mathematik
  • Fachgebiet aus der beruflichen Praxis
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Anrechnungen und Anerkennungen bereits erworbener Abschlüsse

Bereits erworbene Abschlüsse oder Zertifikate können als Teilprüfungen anerkannt werden. Die Prüfung in der gewählten Fremdsprache kann durch den Erwerb bestimmter festgelegter Zertifikate entfallen. Die Prüfung im gewählten Fachgebiet entfällt, wenn eine nach Inhalt, Prüfungsform, Prüfungsdauer und Niveau gleichwertige Prüfung schon erfolgreich abgelegt wurde. Dazu zählen:

  • Meisterprüfung;
  • abgeschlossene Werkmeisterschule;
  • abgeschlossene Bauhandwerkerschule;
  • Fachakademie;
  • abgeschlossene 4-jährige berufsbildende mittlere Schule, sofern eine Abschlussarbeit absolviert wurde;
  • Diplomprüfung einer Gesundheits- und/oder Krankenpflegeschule;
  • Befähigungsprüfung für ErzieherInnen, KindergärtnerInnen, ArbeitslehrerInnen;
  • Befähigungsnachweis;
  • Fachprüfung "Steuerberater", "Selbständiger Buchhalter", "Wirtschaftsprüfer" sowie
  • Lehrabschlussprüfung über einen 4-jährigen Lehrberuf.

    Ebenso werden bereits bestandene Teile der Reifeprüfung an einer höheren Schule, Teile einer abschließenden Prüfung an einer mittleren Schule, an einer Akademie für Sozialarbeit, einer Akademie im Sinne des Akademien-Studiengesetzes, an einem Fachhochschul-Studiengang oder einer Universität anerkannt, wenn sie hinsichtlich des Inhalts und der Dauer den Erfordernissen der Berufsreifeprüfung entsprechen.

    Ergänzungsprüfungen sind bei manchen Studienrichtungen zusätzlich notwendig. (z. B. Latein für Medizin, Jus oder Geschichte)
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