Badeurlaub & Ölteppich
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Das austretende Öl im Golf von Mexiko und am Roten Meer in Ägypten verunsichert viele Reisenden. Ist der geplante Badeurlaub noch möglich oder sind die Strände durch den Ölaustritt zu stark verschmutzt? Welche Rechte haben die Urlauber?
Bei einem reinen Badeurlaub am Meer ist ein wesentliches Merkmal der Reise, die Möglichkeit im Meer auch tatsächlich baden zu gehen.
- wegen Wegfall der Geschäftsgrundlage von dem Reisevertrag kostenlos zurücktreten
- bei Durchführung der Reise für den Ausfall der Bademöglichkeit Preisminderung (= Gewährleistung) verlangen.
Vorsicht beim Rücktritt!
Allerdings muss man bei der Möglichkeit des Reiserücktrittes einiges beachten:
- ein Badeurlaub wird durch eine Ölpest beeinträchtigt, eine Rundreise durchs Land (Pyramiden, ect.) dagegen nicht
- die Beeinträchtigung muss sich als sehr wahrscheinlich darstellen
- die Beeinträchtigung muss sich wirklich auf das gebuchte Urlaubsziel beziehen (dies muss mit dem Reiseveranstalter bzw. Hotelier genau abgeklärt werden)
- man muss (so die Judikatur des OGH) bis knapp vor Reiseantritt zuwarten, wie sich die Situation entwickelt
- ein Umbuchungsangebot des Reiseveranstalters muss man annehmen, wenn dieses zumutbar ist! Zumutbarkeit ist gegeben bei: gleiche Reisezeit, gleicher Reisepreis, gleicher Reisezweck (Badeurlaub in Hurghada = Badeurlaub in Sharm el Sheikh)
Rücktritt ist letzter Ausweg
Die Konsumentenberater empfehlen den Rücktritt nur als letzten Ausweg. Sollte ein solcher durchgeführt werden, so ist der Rücktritt schriftlich - eingeschrieben - zu erklären. Darin muss stehen, weshalb man vom Wegfall der Geschäftsgrundlage ausgeht.
Besonders wichtig ist die rasche Kontaktaufnahme mit dem Reiseveranstalter. Nur wenn man hierbei keine Einigung erzielen kann, sollten weitere Schritte überlegt werden.
Achtung: An einer Ölpest trifft den Reiseveranstalter kein Verschulden, es handelt sich vielmehr um ein Ereignis "höherer Gewalt". Daher hat man keine Schadenersatzansprüche, zum Beispiel wegen entgangener Urlaubsfreuden, gegen den Reiseveranstalter.
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