Praktikum im Ausland

SchülerInnen können wertvolle praktische Erfahrungen in der Arbeitswelt auch im Ausland sammeln. Vor allem SchülerInnen technischer, gewerblicher oder kunstgewerblicher Schulen sind verpflichtet, ein Praktikum zu absolvieren. Dieses Praktikum kann auch im Ausland abgeschlossen werden.

Es gilt das Recht des Landes in dem das Praktikum absolviert wird

Bei einem Auslandspraktikum ist vor allem zu beachten, dass hier die arbeits- und sozialrechtlichen sowie Jugendschutzbestimmungen des Landes in dem das Praktikum absolviert wird zu tragen kommen.

Auf diese mit dem Auslandspraktikum verbundenen Besonderheiten hat die Schule hinzuweisen. Darüber hinaus muss aber auch die Eignung von Praxisstellen im Ausland mit dementsprechenden Unterlagen glaubhaft gemacht werden. Eine Kontaktaufnahme der Eltern mit der Schulleitung ist hierbei unerlässlich.

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