Ausfallshonorar bei Ärzten
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Verhältnis Arzt - Patient darf durch Strafzahlungen nicht getrübt werden
Letzte Woche gingen die Wogen hoch: Eine junge Patientin versäumte einen Zahnarzttermin und musste ein Ausfallshonorar in der Höhe von 140 Euro zahlen. „Uns sind derartige Vorfälle bekannt. Seit Jahren schon kennen wir die Forderungen von Ärzten. Dort wo vernünftige Gespräche stattfinden, kommt es oft zu einer gütlichen Lösung“, weiß AK-Sozialrechtsexperte Josef Fraunbaum aus dem Beratungsalltag. „Statt alle Ärzte in einen Topf zu werfen und als Abkassierer zu bezeichnen, sollten die vielen engagierten und hingebungsvollen Ärzte durch ein Gentlemen´s-Agreement gestärkt werden“, erklärt AKNÖ-Präsident Hermann Haneder und schlägt der Ärztekammer zu den Ausfallshonoraren eine Vereinbarung vor.
- Rechtzeitige Terminabsagen dürfen nicht verrechnet werden.
- Unverschuldet nicht rechtzeitig abgesagte Termine dürfen nicht verrechnet werden (z.B. Autounfall der PatentIn).
- Bei Verschulden des Patienten soll es zu einem Gentlemen`s Agreement kommen: Da Patienten öfters längere Wartezeiten in Kauf nehmen, sollten Ärzte bei nicht rechtzeitig abgesagten Terminen von Abschlagshonoraren Abstand nehmen.
- Nur bei wiederholten nicht rechtzeitig abgesagten Terminen kann eine angemessene Entschädigung verlangt werden. Jedoch nur, wenn die Wartezeit Kosten für den Arzt verursacht und in der Höhe nicht mehr, als Vertragsärzte von den Versicherungsträgern bekommen würden.
„Terminabsagen dürfen in einer immer flexibler werdenden Arbeitswelt nicht zur lukrativen Einkommensquelle für Ärzte werden“, sagt AKNÖ-Präsident Hermann Haneder.
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