Arztkosten absetzen

Krankheitskosten, die man von der Krankenkasse/Zusatzversicherung nicht ersetzt bekommt, kann man grundsätzlich bei der Arbeitnehmerveranlagung geltend machen.

Dazu zählen
  • Kosten für den Arzt
  • Kosten für den Krankenhausaufenthalt
  • Kosten für Operationen
  • Kosten für Medikamente aber auch
  • Kosten für Sehbehelfe oder
  • Kosten für die Zahnbehandlung, wie beispielsweise Kronen, Brücken oder Kieferregulierungen.

Selbstbehalt zirka Bruttomonatsgehalt

Diese Kosten werden steuerlich jedoch erst dann wirksam, wenn sie eine bestimmte Höhe - den so genannten Selbstbehalt – übersteigen. Der Selbstbehalt hängt vom jeweiligen Einkommen ab. Als grobe Faustregel gilt, dass dieser Selbstbehalt in etwa ein Bruttomonatsgehalt beträgt.

Fallen größere Kosten beispielsweise für Zahnbehandlung an, empfiehlt sich, diese auf einmal (in einem Kalenderjahr) zu zahlen, um den Selbstbehalt zu überschreiten. Außerdem zahlt es sich in solchen Jahren aus, auch niedrigere Medikamentenkosten zu sammeln, weil ja der Selbstbehalt nur einmal überschritten werden muss.

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