Arbeitslosengeld nach Betreuungspflicht
27.05.2008
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AKNÖ informiert über komplizierte Rechtslage
Eltern behinderter Kinder können nach der Betreuungszeit Anspruch auf Arbeitslosengeld haben. Aber nur, wenn einige Voraussetzungen erfüllt werden. Da die Rechtslage schwer durchschaubar ist, stellt die AKNÖ einen Wegweiser zur Verfügung (Siehe: Download).
Selbst versichern
Der Elternteil, der das Kind zu Hause betreut, hat nach der Betreuungszeit Anspruch auf Arbeitslosengeld, sofern sie oder er dem Arbeitsmarkt wieder zur Verfügung steht.
Wichtige Voraussetzung: Der jeweilige Elternteil muss sich während der Betreuung gemäß § 18 a ASVG bei der Pensionsversicherungsanstalt versichern.
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