Absetzposten: Spende & Kirche

Seit 1. Jänner 2012 sind Spenden an Umweltorganisationen und Tierheime sowie an freiwillige Feuerwehren zusätzlich zu den bereits bisher abzugsfähigen Spenden (wohltätige Organisationen und Spendensammelvereine) absetzbar. Dabei gilt: Maximal zehn Prozent des Vorjahreseinkommens können steuerbegünstigt gespendet werden. Ob Ihre Spende abzugsfähig ist, können Sie auf der Homepage des Finanzministeriums nachlesen.

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