Alleinverdiener- & Alleinerzieherabsetzbetrag
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Wenn Sie während des Jahres kein oder nur ein geringes Einkommen (ohne Kind: € 2.200,-- jährlich; mit mind einem Kind € 6.000 jährlich) erhalten haben, dann kann Ihr (Ehe)Partner den Alleinverdiener-absetzbetrag beantragen.
Waren Sie alleinstehend und habe für mindestens ein Kind mehr als 6 Monate Familienbeihilfe bezogen, so erhalten Sie den Alleinerzieherabsetzbetrag.
Der Alleinverdiener-, Alleinerzieherabsetzbetrag beträgt- € 364 wenn man keine Kinder hat
- mit einem Kind erhöht sich Absetzbetrag auf € 494
- bei zwei Kindern auf € 669 und
- für jedes weitere Kind gibt es noch einmal € 220
Alleinverdiener-, Alleinerzieher mit mind. einem Kind
Wichtig: Alleinverdiener-/Alleinerzieher mit mindestens einem Kind erhalten den Allein-Alleinerzieherabsetzbetrag auch dann als Steuergutschrift in Form der Negativsteuer, wenn Sie während des Jahres kein Einkommen oder ein so geringes Einkommen erzielt haben, dass Sie keine Lohnsteuer bezahlt haben.
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