Schlagwortverzeichnis - Abfertigung Neu
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Die wichtigsten Begriffe zum Thema Abfertigung neu
- Anwartschaftsberechtigte (§ 3 Abs.2 BMVG)
- Abfertigungsanwartschaften (§ 3 Abs.3 BMVG)
- Kontrahierungszwang (§ 11 Abs.3 BMVG)
- Kapitalgarantie (§ 24 BMVG)
- Linksammlung
Anwartschaftsberechtigte (§ 3 Abs.2 BMVG)
sind ArbeitnehmerInnen für die Beiträge an die Mitarbeitervorsorgekasse geleistet werden oder wurden.
Ein/e ArbeitnehmerIn kann bei zwei oder mehreren als Anwartschaftsberechtigte/r gelten, beispielsweise durch Wechsel zu einem/einer neuen DienstgeberIn, der eine andere MV-Kasse ausgewählt hat.
Abfertigungsanwartschaften (§ 3 Abs.3 BMVG)
sind die in einer MV-Kasse verwalteten Ansprüche eines/einer Anwartschaftberechtigten.
zum SeitenanfangKontrahierungszwang (§ 11 Abs.3 BMVG)
bedeutet, dass die MV-Kasse den/die ArbeitgeberIn den Beitritt nicht verweigern kann, sofern dieser/diese schriftlich darauf besteht. Diese Beitritte müssen zu den selben Bedingungen, insbesondere mit den gleichen Verwaltungskosten erfolgen, wie für die sonst üblicherweise abgeschlossenen Beitrittsverträge.
zum SeitenanfangKapitalgarantie (§ 24 BMVG)
ist der Mindestanspruch des/der Anwartschaftsberechtigten gegenüber der MV-Kasse. Die Kapitalgarantie setzt sich zusammen aus der Summe der in die MV-Kasse eingezahlten Abfertigungsbeiträge, übertragenen Altabfertigungsanwartschaften und aus anderen MV-Kassen übertragenen Abfertigungsanwartschaften.
zum SeitenanfangPlattform der Mitarbeitervorsorgekassen
http://www.mitarbeitervorsorgekassen.at
BAWAG Allianz Mitarbeitervorsorgekasse AG
http://www.bawag-allianz-mvk.at
APK-Mitarbeitervorsorgekasse AG
http://www.apk-mvk.at
BONUS Mitarbeitervorsorgekassen AG
http://www.bonusvorsorge.at
BUAK Mitarbeitervorsorgekasse GmbH
http://www.buak-mvk.at
Niederösterreichische Vorsorgekasse AG
http://noevk.at
ÖVK Vorsorgekasse AG
http://www.oevk.co.at
Siemens Mitarbeitervorsorgekasse AG
http://siemens.at/mvk
VBV – Mitarbeitervorsorgekasse AG
http://vbv.co.at
Österreichische Nationalbank
http://www.oenb.at
Finanzmarktaufsicht
http://www.fma.gv.at
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